In diesem empfindlichen Bereich gewährt die Praxis Unterstützung von Personen und Gesellschaften für Schäden, die nach Unfällen, Verkehrsunfällen, beruflichen Fehlern und ärztlichen Kunstfehlern verursacht sind.
Nach einer sorgfältigen Tatsachensammlung bei Kunden wird die Haftungsfrage unter dem juristischen Gesichtspunkt erörtert und nachfolgend wird ein Schadenersatzgesuch im Einverständnis mit dem Kunden sowohl gegenüber Versicherungsgesellschaften als auch im gerichtlichen Bereich gegenüber den direkt Verantwortlichen gestellt.
Wenn nötig werden haftpflichtrechtliche Angelegenheiten durch die notwendigen straf-rechtliche Initiativen, wie das Einreichen von Strafanträgen oder Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, begleitet.