Die Kanzlei garantiert seine Assistenz sowohl an Arbeitsnehmern, als auch an Arbeitgebern und dies in der Rechtsberatung, in der Verfassung von Arbeitsverträgen, in der Redaktion von Konkurrenzverbotsklauseln, im Bereich von Streitigkeiten und auch in juristischen Fragen mit Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen verbunden.