Die Praxis gibt Insbesondere seine Assistenz im Bereich der Führung von Streitigkeiten, die zwischen Kunden und Banken entstanden sind, zum Beispiel in der Auslegung von allgemeinen Vertragsbedingungen, im Bereich von Kontokorrenten, Darlehen, Leasingverträgen und derivativen finanziellen Produkten.
Auch in diesem Fall wird die zivilrechtliche Tätigkeit, wenn nötig für die Verteidigung der Kundeninteressen, durch zweckmässige strafrechtliche Massnahmen wie die Einreichung von Strafanträgen oder Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltshaft begleitet.