Die Kunden werden in diesem Bereich beratend und auch gerichtlich betreut und dies in allen Bereichen des Ehe- und Kindesrecht. Von der Regulierung der persönlichen Beziehungen bis zu den vermögensrechtlichen Angelegenheiten unter Ehepartnern durch Ver-einbarungen, die im konkreten Fall angepasst werden; es werden auch Eheschutzmass-nahmen, Scheidungs- und Trennungsklagen und auch Kinderschutzmassnahmen den zuständigen Gerichten eingereicht.